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BGH, 11.07.1963 - III ZR 207/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 10.12.1962 - III ZR 207/62
- BGH, 11.07.1963 - III ZR 207/62
Papierfundstellen
- MDR 1963, 918
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.09.1980 - III ZR 18/79
Enteignungsentschädigung bei Veränderungssperre; Rechtswidrigkeit einer …
Die Entschädigungspflicht beginnt daher grundsätzlich mit dem Wirksamwerden der Bausperre, wie sie auch erst mit ihrer tatsächlichen Aufhebung endet (Senatsurteil vom 11. Juli 1963 - III ZR 207/62 - WM 1963, 1058 = LM § 11 Allg. KriegsfolgenG Nr. 3; Pagendarm WM 1965, Sonderbeil. 5 S. 17). - BVerwG, 30.11.1973 - IV C 29.72
Rechtsmittel
In Übereinstimmung damit hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1963 - III ZR 207/62 - (LM § 11 AKG Nr. 3) die Ansicht des Kammergerichts hinsichtlich der "Inanspruchnahme des Besitzes" an einem Luftschutzbau durch das Reich sowie des Übergangs des Besitzes auf den Bund gemäß Art. 134 GG in Verbindung mit dem Vorschaltgesetz 1951 bestätigt und damit zum Ausdruck gebracht, daß der Besitz auch in diesem Zusammenhang dem Begriff des Vermögens unterfällt.